Kinderlose Pflichtversicherte in der gesetzlichen Pflegeversicherung zahlen einen Beitragszuschlag. Der Beitragszuschlag ist aufgrund der Pflegereform zum 1.1.2022 von 0,25 % des Bruttogehalts auf 0,35 % angehoben worden. Damit ergibt sich für Beitragszahler ohne Kinder ab 2022 ein Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von 3,4 %. Der Beitragszuschlag gilt für Versicherte ab einem Lebensalter von 23 Jahren. Für Beitragszahler ohne Beitragszuschlag liegt der Beitrag ab dem 1.1.2022 weiterhin bei 3,05 %.
Arbeitgeberanteil
Bei Arbeitnehmern zahlt die Hälfte des Beitrags der Arbeitgeber, aber ohne den Kinderlosenzuschlag. Der Arbeitgeberanteil für Versicherungspflichtige beträgt daher unverändert 1,525 %, die Hälfte aus 3,05 %.
Stand: 31. Dezember 2021
Bild: peterschreiber.media - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.