Viele Rentner müssen seit 2005 wieder eine Einkommensteuererklärung abgeben. Grund dafür ist das Alterseinkünftegesetz aus 2004. Renten müssen seit 2005 mit einem Ertragsanteil von 50 % versteuert werden.
Musterverfahren
Vor dem Finanzgericht (FG) Saarland läuft derzeit ein Musterverfahren zur Frage der Doppelbesteuerung von Renten (Az. 3 K 1072/20). In dem Verfahren geht es u. a. gegen die Typisierung der Besteuerungsvorschrift (§ 22 Einkommensteuergesetz-EStG) sowie gegen die rückwirkende Anhebung des steuerpflichtigen Ertragsanteils der Renten. Rentnerinnen und Rentner können sich auf o. g. Verfahren berufen und Einspruch einlegen.
Stand: 27. Mai 2020
Bild: thodonal - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.