Betriebswirtschaftliche Belange werden für Unternehmer angesichts des ständig wachsenden Konkurrenzdrucks immer wichtiger. Für kleine und mittelständische Unternehmen gibt es daher Zuschüsse von Vater Staat, wenn sie sich von ihren Steuerberatern über die reine steuerliche Beratung hinaus auch in betriebswirtschaftlichen Fragen beraten lassen.
Zuständige Behörden
Die Zuschüsse gibt es im Rahmen des Programms „Förderung unternehmerischen Know-hows“. Zuständig dafür ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Letzteres bewilligt die Zuschüsse. Förderanträge können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (www.bafa.de).
Stand: 26. Februar 2018
Bild: gzorgz - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
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