Der Bundesrat hat am 7.7.2017 die Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung – KassenSichV) beschlossen. Die Kassensicherungsverordnung basiert auf einer gesetzlich festgelegten Verordnungsermächtigung (§ 146a Abgabenordnung – AO). Die Verordnung legt unter anderem fest, wann und in welcher Form eine Protokollierung der digitalen Grundaufzeichnung (bei Registrierkassen) zu erfolgen hat und wie diese digitalen Grundaufzeichnungen zu speichern sind.
Stand: 26. September 2017
Bild: Sebastian Duda - Fotolia.com
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