Zum 1.10. 2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn von zuletzt € 10,45 auf € 12.00 erhöht. Der monatliche Mindestlohnbetrag, den Gastronominnen und Gastronomen für Hilfskräfte zahlen müssen, beträgt damit ab Oktober € 2.088,00.
Verdienstgrenzen für Minijobber
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobber wurde zeitgleich erhöht von bisher € 450,00 auf € 520,00. Die neue €-520-Grenze orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Für die Einhaltung der Verdienstgrenzen für Minijobber in der Gastronomie sind die Arbeitszeiten jeweils mit den Erhöhungen anzupassen. Ab 1.10.2022 können Minijobber maximal (€ 520,00 dividiert durch 12,00) = 43,33 Stunden im Monat arbeiten, wenn die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschritten werden soll.
Stand: 27. September 2022
Bild: studio v-zwoelf - stock.adobe.com
Erscheinungsdatum:
Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.