Seitenbereiche

Kapitalerträge: BMF-Schreiben zur Abgeltungsteuer

/aktuelles/steuernews/
Illustration

Steuerliche Behandlung von Xetra-Gold und Rohstoffzertifikaten

Bestimmte als Inhaberschuldverschreibung ausgekleidete Wertpapiere wie das „Xetra-Gold“ räumen dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung des darin verbrieften Goldbestandes ein. Diese Wertpapiere lieferten in der Vergangenheit immer wieder Streitpunkte mit der Finanzverwaltung. Bereits in 2015 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) in zwei Urteilen die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne auf Xetra-Gold- Inhaberschuldverschreibungen bestätigt. In dem Urteil vom 6.2.2018 (IX R 33/17) hat der BFH entschieden, dass die Einlösung von Xetra-Gold-Inhaberschuldverschreibungen, die dem Inhaber ein Recht auf die Auslieferung von Gold gewähren, nicht der Einkommensteuer unterliegt, wenn die Jahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte (§ 23 Einkommensteuergesetz - EStG) verstrichen ist.

Änderung BMF-Schreiben

Mit Änderung der Rz. 57 des BMF-Schreibens vom 18.1.2016 (BStBl I S. 85) durch das BMF-Schreiben vom 19.02.2021 (IV C 1 - S 2252/19/10003:007) folgt die Finanzverwaltung nun der Rechtsprechung des BFH. Demnach liegt keine Kapitalforderung vor, wenn die Vertrags- bzw. Emissionsbedingungen vorsehen, dass der Emittent das zur Verfügung gestellte Kapital nahezu vollständig in Gold oder einen anderen Rohstoff zu investieren hat und ausschließlich ein Anspruch auf Auslieferung des hinterlegten Rohstoffs oder ein Anspruch auf Auszahlung des Erlöses aus der Veräußerung des Rohstoffs besteht.

Negative Einlagezinsen

Bekräftigt hat die Finanzverwaltung in Rz. 129a ihre Auffassung zur steuerlichen Behandlung von Negativzinsen. Während in der Literatur die Auffassung vertreten wird, dass solche Zinsen negative Kapitaleinkünfte darstellen, sieht die Finanzverwaltung darin eine „Verwahr- und Einlagegebühr“, welche durch den Sparer-Pauschbetrag (€ 801,00 bzw. € 1.602,00 bei Zusammenveranlagung) abgegolten ist. Auch bei Staffelzinsanleihen besteuert die Finanzverwaltung nur die positiven Zinsen. Ist die Gesamtverzinsung positiv, zahlt der Anleger Abgeltungsteuer. Ist die Gesamtverzinsung negativ, stellt diese eine Verwahr- oder Einlagegebühr dar. Auf Negativzinsen bleiben Anleger somit sitzen.

Stand: 29. März 2021

Bild: New Africa - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.