Seitenbereiche

Überbrückungshilfe IV

/aktuelles/steuernews/
Illustration

Unternehmen, die im ersten Quartal 2022 von coronabedingten Schließungen und Beschränkungen betroffen waren, können über die Plattform „www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de“ Anträge auf Überbrückungshilfe IV stellen.

Freiwillige Schließungen

Anträge können auch Unternehmen stellen, die ihren Betrieb wegen Unwirtschaftlichkeit durch die Coronazutrittsbeschränkungen freiwillig geschlossen haben. Die Unwirtschaftlichkeit muss glaubhaft gemacht werden können.

Unveränderte Förderbedingungen

Die Förderbedingungen für die Überbrückungshilfe IV gleichen weitgehend den vorherigen Anforderungen. Für die Überbrückungshilfe IV ist ein coronabedingter Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent Voraussetzung. Die Antragstellung erfolgt ebenfalls über Steuerberaterinnen und -berater. Wie bisher erhalten Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu € 100.000,00 pro Fördermonat.

Zutrittsbeschränkungen

Kosten für die Kontrolle von Zutrittsbeschränkungen werden durch die Überbrückungshilfe IV gefördert. Soweit ausschließlich interne Kosten angefallen sind, können diese durch einen Pauschbetrag von € 20,00 pro Öffnungstag geltend gemacht werden. Schausteller auf Advents- und Weihnachtsmärkten können Ausfall- und Vorbereitungskosten rückwirkend geltend machen.

Stand: 30. März 2022

Bild: hkama - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Consalto StB GmbH
Cookies

Diese Website verwendet Cookies und andere Verfahren zur Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät ("Speicherverfahren"), um Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis zu bieten. Einige dieser Speicherverfahren sind für den Betrieb der Website technisch notwendig. Andere Speicherverfahren können für statistische Auswertungen eingesetzt werden. Sie entscheiden selbst, ob Sie eine technisch nicht notwendige Speicherung von Daten auf Ihrem Endgerät durch Cookies oder andere Speicherverfahren zulassen wollen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung oder im Impressum.

Details anzeigen

Technisch notwendig
Cookies oder andere Speicherverfahren, die unbedingt notwendig sind, um die Website zu betreiben und wesentliche Sicherheitsfunktionen auszuführen.

Für statistische Zwecke (Matomo)
Wir verwenden Matomo um zu verstehen, wie Besucher:innen unsere Website nutzen. Dazu sammeln wir bestimmte Informationen über das Nutzungsverhalten unserer Websitebesucher:innen und führen sie anschließend in einer statistischen Auswertung zusammen. Zu den Daten, die wir für diesen Zweck auswerten, gehören beispielsweise- welche Unterseiten unserer Website ein:e Websitebesucher:in aufruft, - wie lange ein:e Websitebesucher:in auf der Website verweilt oder - von welcher anderen Website ein:e Websitebesucher:in auf unsere Website gelangt ist („Referrer“). Alle diese Daten sammeln und verarbeiten wir ohne Ausnahme anonymisiert. Das heißt, dass wir keine Möglichkeit haben, aus den Daten irgendwelche Rückschlüsse auf eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in zu ziehen oder eine:n bestimmte:n Websitebesucher:in anhand der Daten zu identifizieren. Wir führen diese Daten auch nicht mit Daten aus anderen Quellen zusammen, geben Sie nicht an Dritte innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union weiter und erstellen auf ihrer Grundlage auch keine Profile, die bestimmten Websitebesucher:innen zugeordnet werden könnten, und treffen keine automatisierten Entscheidungen. Sie können der anonymisierten Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens für statistische Zwecke selbstverständlich jederzeit widersprechen.

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.