Eine Familie buchte eine Pauschalreise nach Gran Canaria. Bei Ankunft im Hotel wollte ein Kleinkind der Familie auf den Balkon laufen und prallte gegen die verschlossene Balkontüre. Die Familie klagte gegen den Reiseveranstalter. Das erstinstanzliche Landgericht (LG) wies die Klage ab.
BGH-Entscheidung
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Sache zur neuen Entscheidung und Verhandlung an das LG zurück (BGH vom 25.6.2019, X ZR 166/18). Im Zuge des weiteren Prozesses musste u. a. geklärt werden, ob eine Balkontür aus nicht bruchsicherem Glas den für die Hotelanlage maßgeblichen örtlichen Bauvorschriften entspricht. Im Streitfall hat der Kläger vorgetragen, eine Glastür für einen Balkon müsse nach den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen so beschaffen sein, dass sie einem Anprall eines siebenjährigen Kindes nach kurzem Anlauf standhalte.
Stand: 09. April 2020
Bild: uwimages - Fotolia.com
Erscheinungsdatum:
Über uns: Wir sind Ihre SteuerBerater aus Mönchengladbach! Sie suchen einen SteuerBerater, der Sie unternehmerisch betreut? Dann lohnt es sich, uns kennen zu lernen. Hier können Sie einen unverbindlichen Erstberatungstermin vereinbaren.
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die
vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen
stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine
persönliche Beratung zur Verfügung.
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.